Gewerbeummeldungen

Gewerbe in Eichwalde

Allgemeine Informationen:

Eine Ummeldung des Gewerbes hat zu erfolgen, wenn der Standort des Gewerbes innerhalb der Gemeinde Eichwalde verlegt wird oder sich die angebotenen Leistungen und/oder Waren die auf der Gewerbeanmeldung angegeben sind, erweitern oder ändern.
 

Hinweise zur Gewerbeummeldung:

ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung:

  • ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführern (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich)

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
  •  Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer „GmbH i.G.“

Kosten:

  • Es wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.